Billag: Nachzahlungen von säumigen Firmen nicht prioritär
Wie der Bundesrat in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Frage von Christoph von Rotz (SVP/OW) schreibt, wies das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Billag an, sich auf die Information und die Erfassung der gebührenpflichtigen Unternehmen zu konzentrieren, und nicht Gebühren aus früheren Jahren einzutreiben. Rein rechtlich dürfte die Billag nämlich nicht-bezahlte Gebühren aus den fünf Jahren vor Feststellung der unbezahlten Radio- und TV-Nutzung einfordern. Die Verjährungsfrist für die Empfangsgebühren beträgt fünf Jahre. Gegenwärtig ist der Anteil der gemeldeten Betriebe im Verhältnis zu den effektiv vorhandenen Empfangsgeräten zu gering. Unter anderem liegt dies nach Ansicht des Bundesrats daran, dass die Firmen schlecht über die Gebührenpflicht informiert sind.
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